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   VG Saarlouis, 17.11.2010 - 11 K 2042/09   

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https://dejure.org/2010,33507
VG Saarlouis, 17.11.2010 - 11 K 2042/09 (https://dejure.org/2010,33507)
VG Saarlouis, Entscheidung vom 17.11.2010 - 11 K 2042/09 (https://dejure.org/2010,33507)
VG Saarlouis, Entscheidung vom 17. November 2010 - 11 K 2042/09 (https://dejure.org/2010,33507)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Zustimmung des Integrationsamtes zur Kündigung eines schwerbehinderten Arbeitnehmers - Unterschied zwischen ordentlicher und außerordentlicher Kündigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 02.07.1992 - 5 C 39.90

    Restermessen der Hauptfürsorgestelle bei außerordentlicher Kündigung eines

    Auszug aus VG Saarlouis, 17.11.2010 - 11 K 2042/09
    Das Integrationsamt hat also in den Fällen, in denen kein Zusammenhang zwischen der Behinderung und dem Grund, aus dem die Kündigung erfolgt besteht, im Regelfall die Zustimmung zu erteilen, sofern nicht ein atypischer Fall vorliegt (vgl. BVerwG, Urteil vom 02.07.1992, DVBl. 1992, 1487 ff. zu § 21 SchwbG).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.05.2000 - 22 A 3145/98

    Ermessen der Hauptfürsorgestelle bei Entscheidung über die Zustimmung zur

    Auszug aus VG Saarlouis, 17.11.2010 - 11 K 2042/09
    Ein Zusammenhang zwischen Behinderung und Kündigungsgrund, der eine "normale" Ermessensentscheidung des Integrationsamtes nach § 85 SGB IX zur Folge hat (wie sie grundsätzlich im Falle einer Zustimmung zu ordentlichen Kündigung zu treffen ist), ist dann gegeben, wenn die Behinderung bei dem den Kündigungsgrund bildenden Verhalten des schwerbehinderten Menschen eine wesentliche Rolle gespielt hat, das Verhalten des schwerbehinderten Menschen sich bei natürlicher Betrachtung zwanglos aus der Gesundheitsschädigung ergibt und mit ihr nicht nur in einem entfernten Zusammenhang steht (vgl. statt vieler: OVG NRW, Urteil vom 23.05.2000 -22 A 3145/98-, zitiert nach Juris), dabei genügt ein mittelbarer Zusammenhang.
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